Drei mutige Battenberger hören 'Feindsender'

oder:

Wie ein 'kommunistischer Umsturz' im oberen Edertal geplant wurde

Von drei einfachen Bürgern des kleinen Städtchens Battenberg im oberen Edertal soll die Rede sein. Sie ließen sich nicht wie die meisten ihrer Landsleute von der braunen Diktatur "gleichschalten", sie fügten sich den neuen Herren nicht widerspruchslos.

Ihnen sollte eine nationalsozialistische Verordnung zum Verhängnis werden, die am 1.9.1939 - also mit Beginn des Zweiten Weltkrieges - jedes Abhören von ausländischen Sendern den deutschen "Volksgenossen" verbot. Diese berüchtigte "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" (so ihr offizieller Titel) stellte nicht nur das Abhören von "Feindsendern" unter Strafe, sondern ahndete auch die Weitergabe von Informationen jener Sender. Der vom Goebbelsschen Propagandaministerium zentral kontrollierte deutsche Rundfunk hatte im Vergleich zu Presse und Film eine entscheidende Schwäche: Das Informationsangebot aus dem Äther war nicht völlig zu kontrollieren, weil sich eine Radiosendung einer ausländischen Rundfunkstation höchstens stören, aber nicht völlig ausblenden ließ. Wollten die Nationalsozialisten ihr Nachrichtenmonopol sichern, mussten sie also den Empfang von BBC, Radio Moskau u.a. Sender durch die deutsche Bevölkerung verbieten.

Obgleich die Nazis mit großer Härte gegen alle festgestellten Verstöße gegen diese Verordnung vorgingen (1), bekamen sie das "Abhörproblem" nicht in den Griff. Je länger der Krieg dauerte, je massiver die Verluste der "Großdeutschen Wehrmacht" an allen Fronten waren, desto mehr lauschten viele Deutsche heimlich ausländische "Feindsender". Denn: Sie trauten der Goebbelsschen Propaganda des "Großdeutschen Rundfunks" immer weniger über den Weg.

Aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen (2) konnte ich Folgendes über die drei Hauptpersonen dieser Geschichte aus dem Alltag der Nazi-Dikatur ermitteln:

Hermann Willstumpf (16.5.1894 - 12.1.1958) wurde in Battenberg geboren. Sein Vater war Schreiner und Landwirt am Ort. Nach Besuch der Volksschule erlernte Hermann in Westfalen das Hammerschmiede-Handwerk. Nach seiner Gesellenprüfung musste er in den Krieg. Mit dem Eisernen Kreuz (EK I) und dem Frontkämpfer-Ehrenzeichen auf der Brust, aber einem Herzleiden (das ihn 40% erwerbsminderte) kehrte er in seine Heimat zurück. Zwischen 1921 und 1930 arbeitete er als Handformer bei der Firma Hasenclever & Sohn auf dem Auhammer (Battenberg). Danach ist er - wie viele Millionen anderer Deutscher arbeitslos gewesen. 1934 stellte ihn die Fa. Hasenclever wieder ein, aufgrund seiner Krankheit aber diesmal nur als Lagerhilfsarbeiter. Nach seiner fristlosen Entlassung 1936 arbeitete er bis zu seiner Verhaftung durch die Gestapo am 20.9.1939 bei der Fa. Johannsen in Battenberg. Vom OLG Kassel wurde er am 26.7.1940 zu sechs Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurteilt. Seine Haftstrafe verbüßte er - wie wohl seine beiden Gesinnungsgenossen auch - im Zuchthaus Kassel-Wehlheiden. Noch am 29.3.1945 verlegte man ihn in das Zuchthaus Straubing. Auf dem Marsch in das KZ Dachau wurde er am 24.4.1945 von US-Truppen befreit. W. war seit 1929 verheiratet. Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor. Bis zu seinem Tod muss W. in Battenberg gelebt haben.

Willi Schmitt (16.5.1898 - 23.5.1943) stammt aus Bochum. Das Schneiderhandwerk hat er nach dem Besuch der Volksschule erlernt. Auch er war Kriegsteilnehmer. Nach seiner Entlassung im März 1919 ist er in Ernsthausen (Kreis Frankenberg) selbständiger Schneider gewesen, ehe er nach zehn Jahren nach Battenberg zieht, wo er in der Marburger Straße gewohnt haben soll. Zur Aufbesserung seines Einkommens ist er zweimal monatlich in seine Geburtsstadt gefahren, um dort Bestellungen entgegenzunehmen. Mit seiner Frau, die er 1928 heiratete, hat er eine Tochter. Zusammen mit Willstumpf und Noll wurde er 1939 verhaftet und nach seiner Verurteilung durch das OLG Kassel ins Zuchthaus Wehlheiden eingesperrt. Über sein Ende wissen wir nichts. Nach Angaben von Frau Kahler sei seine Tochter in Battenberg konfirmiert worden. Zu ihrer Goldenen Konfirmation habe sie sich geweigert, nach Battenberg zu kommen, vermutlich deshalb, um nicht daran erinnert zu werden, was ihrem Vater während der Nazizeit an diesem Ort widerfahren ist.

Heinrich Noll (2.7.1909 - 18.5.1941) Nach dem frühen Tod seiner Mutter wuchs der unehelich geborene H.N. bei seinem Onkel und seiner Tante in Battenberg auf. Nach dem Volksschulbesuch lernte er Klempner, um anschließend im Geschäft seines Onkels Friedrich Noll in seinem erlernten Beruf zu arbeiten. Dort wohnte er auch. Er blieb unverheiratet. Wie Willstumpf und Schmitt wurde er 1939 verhaftet und nach seiner Aburteilung ins Zuchthaus Wehlheiden überstellt. Gestorben ist er im Gefängnislazarett in Glatz (Schlesien). Nach Aussagen von Frau Kahler sei sein Leichnam in einem Zinksarg nach Battenberg überführt worden.

Zum politischen Werdegang und den "Vergehen" der drei Battenberger:

Hermann Willstumpf, Willi Schmitt und Heinrich Noll kannten sich mindestens seit 1932. Sie galten als Anhänger der SPD (Willstumpf war Anfang der 20er Jahre ca. zwei Jahre Mitglied dieser Partei.) Noch für die Reichstagswahlen am 5.3.1933 sollen sie Plakate für die SPD in Battenberg geklebt haben. Seit sie sich kannten, trafen sie sich öfter, um miteinander "im marxistischen Sinne" (was immer das bedeuten soll) zu diskutieren. Willstumpf sei - wie die Zeugen im Prozess aussagten - als "fanatischer Kommunist" in Battenberg auffällig geworden. Seit 1932 bis Mitte 1939 haben Willstumpf und seine beiden Genossen laut Urteilsbegründung des OLG Kassel - zumeist bei W.- ausländische Sender (vor allem Radio Moskau) gehört. Nach dem Empfang dieser Sender hätten sie jedes Mal im Sinne ihrer "kommunistischen" Überzeugung die gehörten Nachrichten erörtert und "marxistische Hetzreden" gegen die bestehenden Zustände in Nazideutschland geführt. Dabei sollen sich Willstumpf und Schmitt besonders exponiert haben. Zu diesen regelmäßigen Zusammenkünften der Drei hätten sich andere Personen eingefunden. Namentlich in den Prozessakten werden ein Saarländer (Emden) sowie eine Person namens Busch genannt. (Busch sollte im Prozess vor dem Oberlandesgericht Kassel im Juli 1940 als Zeuge eine wichtige Rolle spielen) (3)

Willstumpf und Schmitt hätten auch nach der "Machtergreifung" der Nazis ihrer "marxistischen Gesinnung" nicht abgeschworen. Verschiedene Zeugen bekundeten im Prozess, dass diese beiden Angeklagten in verschiedenen Gesprächen aus ihrer Ablehnung des NS-Staates und seiner Einrichtungen keinen Hehl gemacht hätten. Willstumpf musste wegen seiner offenen Kritik am Lohnsystem in seiner Arbeitsstelle bei der Betriebsleitung unangenehm aufgefallen sein. Den Fabrikanten habe er "Raff- und Profitgier" - "nationalsozialistisch getarnt und verbrämt" - (so in der Urteilsbegründung) vorgeworfen. Bei Betriebsappellen habe W. "eine Haltung eingenommen, aus der deutlich sein Widerspruch" zur "nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft" zu erkennen gewesen war. Meistens habe er den Hitlergruß geschickt zu umgehen gewusst. Dies führte am 13.1.1936 zu seiner fristlosen Entlassung durch die Fa. Hasenclever & Sohn.

Schmitt und Willstumpf hätten sich darüber hinaus um die Beschaffung von Waffen zum Zwecke eines "kommunistischen Umsturzes" bemüht und selber jeweils einen Revolver bei sich verwahrt und gebrauchsfertig erhalten. Insbesondere der Zeuge Busch beschuldigte Willstumpf im Prozess, mit diesen angeblich illegal besorgten Waffen nach einem "kommunistischen Umsturz" all jene zur Rechenschaft ziehen zu wollen, die Schuld an seiner Entlassung bei Hasenclever gewesen seien; er wolle dann verschiedene Personen "umlegen" und mit der "braunen Bande abrechnen".

Noll, der jede politische Betätigung nach 1933 vor Gericht bestritt, wurde vom Staatsanwalt nur als "Mitläufer" eingestuft. Er habe sich von Willstumpf und Schmitt aufhetzen lassen und sich trotz Warnung von Onkel und Tante (wohl auch aus persönlichen Gründen) nicht von Willstumpf und Schmitt getrennt. Ohne Wissen seines Onkels habe er bis 1937 Nachrichten der Sender Straßburg und Luxemburg gehört.

Im Unterschied zu Willstumpf und Schmitt, die ihre Straftaten in "hartnäckiger Weise" abgeleugnet und sich wiederholt in "dreiste Lügen" verstrickt hätten, sei Noll "in vollem Umfang geständig gewesen und habe offenbar seine Straftat bereut.

Aus der Urteilbegründung des OLG Kassel vom 26.7.1940:

"Das politische Zusammenwirken der drei Angeklagten, ihre politischen Aussprachen ..., insbesondere das Abhören kommunistischer Sender sind eine planmäßige kommunistische Arbeit, um die Zersetzung des (NS-) Staates zu fördern. Die politischen Besprechungen geschahen, wie sich aus ihren Inhalten und Ihrer Regelmäßigkeit ergibt, zu dem Zwecke, sich gegenseitig in ihren Anschauungen zu festigen, die … Weisungen und Ideen aus Moskau entgegenzunehmen und dadurch den kommunistischen Umsturz vorzubereiten."

Die drei Angeklagten wurden zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, und zwar W. Schmitt zu 8 Jahren, H. Willstumpf zu 6 Jahren (bei Berücksichtigung eines Herzleidens) und H. Noll zu 2 Jahren. Sch. und W. wurden dazu noch auf 10 Jahre die bürgerlichen Rechte aberkannt.

Das Gericht wollte ein Exempel statuieren

(Kommentar)

Durchgängig in der Urteilsbegründung des OLG Kassel fällt auf, daß Staatsanwalt und Richter (4) neben dem Nachweis des "Rundfunkverbrechens" besonderen Wert darauf gelegt haben, den Angeklagten ihre "kommunistische" bzw. "marxistische" Gesinnung anzukreiden, die sie - auf "Weisung" von Radio Moskau (andere "Feindsender", wie beispielsweise BBC spielten für das OLG offenbar nur eine untergeordnete Rolle für die Anklage) - über den "bekannten" kommunistischen Umsturz zum erstrebten "Endziel" führen wollten.

Dabei arbeitete das Gericht mit stereotypen Formeln, die aus der Nazi-Propaganda im Umgang mit dem politischen Gegner von links (ganz gleich ob sozialdemokratischer oder kommunistischer Provenienz) seit der Weimarer Zeit uns hinlänglich bekannt sind:

Die Angeklagten, die alle drei nachweislich der SPD (nicht der KPD !) nahe standen, werden in allem, was sie tun und lassen, was sie sagen (oder: gesagt haben sollen), als Kommunisten disqualifiziert. Sie halten "kommunistische Hetzreden", Willstumpfs passives Verhalten bei den "Betriebsappellen" seiner Arbeitsstelle, die Verweigerung des Hitler-Grußes - all das beweist für die Kasseler Nazi-Richter eine "typisch kommunistische Haltung". Die durchaus nachvollziehbare Kritik Willstumpfs an seiner Entlohnung durch die Fa. Hasenclever nach 1934 (Warum konnte W. 1921-1930 mit seiner Erwerbsminderung in diesem Betrieb eine vollwertige Stelle ausfüllen, warum blieb ihm das nach 1934 verwehrt?), seine Kritik an den ungerechten Besitzständen auch im nationalsozialistischen Deutschland wurde in gleicher Weise denunziert. Woran zeigte sich denn, wieso Willstumpf als "geistiger Mittelpunkt des Kommunismus" in Battenberg vor 1932 galt? Woran konnte man denn (d.h. natürlich die Denunzianten der Angeklagten oder andere Zeugen, die während der Verhandlung vor dem OLG in Kassel bemüht wurden) die "marxistische Gesinnung" der Drei festmachen, von der dauernd die Rede ist?

Das Gericht und seine Helfer ersparten sich jeglicher differenzierter Argumentation. Es genügte in unserem Falle, die Angeklagten als Kommunisten "abzustempeln" und ihnen damit auch jede Glaubwürdigkeit (besonders auf Willstumpf und Schmitt angewandt) zu bestreiten.

Dagegen wurden in der Urteilsbegründung viele Worte verloren, um die "hochverräterische Umsturzhypothese zu erhärten. Minutiös beschäftigte man sich hier mit zwei ganzen Revolvern, mit denen angeblich vor allem Willstumpf und Schmitt im oberen Edertal einen kommunistischen Umsturz (5) geplant hatten und ihn auch durchführen wollten. Detailliert wird auf Herkunft, Kaliber und Pflege der bei W. und Sch. "gefundenen" Revolver sowie auf eine Schießübung in der "Stede" (einem Waldstück in der Nähe von Battenberg) eingegangen. Aus Bochum sollten im "Ernstfall" nach Battenberg Waffen geliefert werden.

Zweifellos kann man Absichten der KPD-Führung unterstellen, mehrmals in der Zeit vor 1933 in Deutschland die "proletarische Revolution" nach sowjetrussischem Vorbild auslösen zu wollen. Inzwischen herrschte aber seit mehreren Jahren die Nazi-Diktatur. KPD, SPD und andere bürgerliche Parteien und alle Massenorganisationen (außer denen der Nazis) waren von Anfang an verboten bzw. aufgelöst worden. Viele Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Antifaschisten waren in Zuchthäusern und KZs eingesperrt, andere (soweit nicht längst emigriert) wurden teils in die Illegalität abgedrängt, teils von Gestapo und anderen Exekutivorganen des Hitler-Staates überwacht. Wie Letzteren muss es auch unseren drei Battenberger "Rundfunkverbrechern" ergangen sein. Sie galten - insbesondere Willstumpf und Schmitt - bei den örtlichen Behörden und der Battenberger NSDAP-Führung wegen ihres politischen Vorlebens mit ziemlicher Sicherheit zumindest als "verdächtig". Die namentlich Willstumpf und Schmitt während des Prozesses unterstellten "kommunistischen" Potentiale hätten eigentlich schon vor dem 20.9.1939 dazu führen müssen, gegen sie einzuschreiten. Besonders nach Willstumpfs fristloser Entlassung durch Hasenclever im Januar 1936 wundert man sich, dass ihm nichts passiert ist.

Erst eine gezielte Bespitzelung - davon kann man ohne weiteres ausgehen - nach Inkrafttreten der o.a. Rundfunkverordnung vom 1.9.1939 lieferte den Behörden die notwendigen Indizien, Willstumpf und seine Freunde von der Gestapo verhaften zu lassen. In der monatelangen Untersuchungshaft konnte man dann mit Hilfe von willfährigen Denunzianten und Zeugen weitere Beweise sammeln, um den Angeklagten über ihre "Rundfunkverbrechen" hinaus einen "kommunistischen Umsturz" im oberen Edertal anzuhängen.

Damit gelang es dem Gericht, mit diesem Prozess ein Exempel zu statuieren. Die ungewöhnlich harten Strafen wurden vom Gericht erst durch die Verquickung der "Rundfunkverbrechen" mit "hochverräterischen kommunistischen Umsturzabsichten" der drei Angeklagten gerechtfertigt.

Mit dieser drakonischen Bestrafung wollte man ohne Zweifel die deutsche Bevölkerung abschrecken - wie wir heute wissen: ohne durchschlagenden Erfolg.

Interessant wäre es zu wissen, in welcher Weise die Vorgänge um ihre drei Mitbürger die Battenberger damals wahrgenommen haben. Man könnte meinen, daß sich die Verhaftung und die mehrjährige Inhaftierung von Willstumpf, Schmitt und Noll gewiß in einer kleinen Gemeinde wie Battenberg schon herumgesprochen haben dürfte. (6)

  1. Schon in den ersten vier Monaten des Krieges wurden 1.100 Verhaftungen vorgenommen, im 1. Halbjahr 1940 waren es fast 2.400. 740 davon wurden großenteils zu längeren Haftstrafen verurteilt. (K. Dussel, a.a.O., 109) > zurück z.Text (1)

  2. Neben den Prozessakten des OLG (in der Personalakte von H. Willstumpf des Zuchthauses Kassel-Wehlheiden befindlich) Angaben aus dem Buch "Arbeiterbewegung in Hessen" (hrsg. von Gerhard Beier) der Hessenbibliothek im Insel Verlag (1984) standen mir noch Mitteilungen von Frau Christel Kahler aus Battenberg (datiert 8/2006) zur Verfügung. > zurück z.Text (2)

  3. Busch soll 2-3 Jahre der SA angehört haben. Sein Oberscharführer Philip Noll - wie B. auch Zeuge im Prozess - stellte ihm ein gutes Zeugnis aus. So dass seine Glaubwürdigkeit (obwohl in den Fall verwickelt) vor Gericht von vorneherein gewährleistet war. Auf Vermittlung Willstumpfs war B. zu einem Battenberger Juden gezogen. Deshalb war er 1936 aus der SA und seinem Betrieb entlassen worden. Seine Verärgerung über diesen Rausschmiss nutzend, hätte nun Willst. Versucht, ihn im "marxistischen Sinne" zu beeinflussen. Bis zu seinem Wegzug nach Kassel war B. Gast bei Willstumpfs "Rundfunk-Treffen". Von ihm soll Willst. auch auf seine Nachfrage hin einen Revolver erhalten haben.
    Neben B. und Ph. Noll werden noch folgende Zeugen aufgeführt: Kinkel, Winter IV, Jakobi, Kramer, Drevermann, Rudolph, E. Schmidt, Battenfeld, Warnecke und Hellwig. > zurück z.Text (3)

  4. Prozessvorsitzender: Oberlandesgerichtsrat Wolff.
    Beisitzende Richter: OLGRat Dr. Faber und LGRat Dr. Hamel.
    Erster Staatsanwalt: Dr. Mertens und Referendar Dr. Eschershausen als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. > zurück z.Text (4)

  5. Bemerkenswert ist, dass in diesem Zusammenhang nie von "Revolution" die Rede ist. Dieser Vokabel begegnet man in der marxistischen Terminologie. Die Nazis selbst hatten sie aber für ihre "Machtergreifung" am 30.1.1933 und die folgenden Ereignisse gepachtet (s. "Nationalsozialistische Revolution"). Obgleich beide Begriffe eine ähnliche Bedeutung haben, assoziiert man mit "Umsturz" einen durch und durch gewaltsamen, putschistischen Vorgang. Übrigens auch im marxistischen Sinn hat "Revolution" eine höhere Qualität als "Umsturz". > zurück z.Text (5)

  6. Kurt Wagner hat in seinem Buch "Leben auf dem Lande im Wandel der Industrialisierung" (Hessen-Bibliothek im Insel Verlag), Frankfurt 1986, am Beispiel des nordhessischen Dorfes Körle (10km südlich von Kassel) u.a. sehr anschaulich den Alltag in dieser ähnlich strukturierten Gemeinde während der Nazizeit beschrieben. (s. S. 323ff.) > zurück z.Text (6)